ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Fleevo Service

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fleevo Gebäudeservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Reinigungsleistungen, Hausmeisterdienste, Entrümpelungen sowie sonstige Dienst- und Serviceleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§13 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge

(1) Grundlage der Leistungserbringung sind in folgender Reihenfolge:

  1. Individualvertrag

  2. Angebot

  3. Leistungsbeschreibung

  4. Diese AGB
    (2) Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherrangige Regelung.


§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot sowie der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Reinigungsleistungen, Hausmeisterdienste, Entrümpelungen, einfache Instandhaltungsmaßnahmen sowie sonstige unterstützende und haushaltsnahe Dienstleistungen.
(3) Zusatzleistungen, wie beispielsweise Anstricharbeiten, Sonderreinigungen oder individuelle Kundenwünsche, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

§4 Leistungsstandard

(1) Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks erbracht.
(2) Ein mangelfreier Zustand liegt vor, wenn die Leistung den allgemein anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks entspricht und ein ordnungsgemäßer Gesamteindruck gegeben ist.

§5 Leistungsdurchführung

(1) Der Auftragnehmer organisiert Personal, Material und Ablauf eigenverantwortlich.
(2) Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter besteht nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.

§6 Leistungszeiten

(1) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vertraglich abgestimmten Zeiten.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung zu dokumentieren (z. B. durch Fotos oder Protokolle). Diese Dokumentation kann im Streitfall als Nachweis dienen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitszeiten digital zu erfassen. Diese können im Streitfall als Nachweis herangezogen werden.

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:

  • den Zugang zum Objekt sicherzustellen

  • relevante Informationen, insbesondere Sicherheits- und Zutrittsregelungen, bereitzustellen

  • erforderliche Materialien bereitzustellen, sofern dies vertraglich vereinbart ist


(3) Werden Materialien durch den Auftragnehmer gestellt, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung und kann zusätzlich berechnet werden.
(4) Werden Materialien durch den Auftraggeber bereitgestellt, hat dieser deren Eignung und ausreichende Verfügbarkeit sicherzustellen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und die Nichtausführung nicht zu vertreten ist.
(6) Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere durch verspäteten oder nicht gewährten Zugang zum Objekt, zu Wartezeiten oder Verzögerungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstehenden Zeiten als Arbeitszeit zu berechnen, sofern er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt für erfolglose Anfahrten.

§8 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Die Preise können je nach Leistungsumfang, Aufwand und Objekt variieren.
(3) Eine Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt gemäß §19 UStG nicht.

§9 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu zahlen.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in angemessener Höhe zu berechnen.

§10 Leistungsverweigerungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung die Leistung vorübergehend auszusetzen.

§11 Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Lohn-, Material- oder Energiekosten) nach Vertragsschluss nicht nur unerheblich verändern. Die Anpassung muss für den Auftraggeber nachvollziehbar sein.

§12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Kündigungen sind unter Einhaltung der vereinbarten Frist möglich.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (§126b BGB).
(5) Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich bestehender Widerrufsrechte.

§13 Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Zusatzleistungen werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Zusatzleistungen abzulehnen.

§14 Zugang / Ausfall

Kann die Leistung aus Gründen, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.

§15 Leistungsstörungen

(1) Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Personalausfall oder vergleichbare Umstände), nicht erbracht werden, wird sie – soweit möglich und zumutbar – nachgeholt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.
(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

§16 Mängelanzeige und Nachbesserung

(1) Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt eine Frist von 3 Werktagen.
(2) Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, wird vermutet, dass die Leistung vertragsgerecht erbracht wurde.

§17 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gilt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Eine Haftung besteht grundsätzlich nicht für:

  • nicht gesicherte Wertgegenstände

  • bereits vorhandene Schäden

  • normale Abnutzung

  • verdeckte Mängel

  • Schäden durch ungeeignete oder vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien

(5) Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§18 Schlüsselregelung

(1) Überlassene Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(2) Ein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen.
(3) Eine Haftung für Schlüsselverlust besteht nur bei schuldhafter Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Auftraggeber hat im Schadensfall den Wert der Schließanlage nachzuweisen.

§19 Hausmeisterleistungen

(1) Hausmeisterleistungen umfassen einfache, nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten.
(2) Einfache handwerkliche Arbeiten (z. B. Anstricharbeiten) können übernommen werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
(3) Tätigkeiten, die eine besondere Qualifikation oder Zulassung erfordern, werden nicht ausgeführt, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.

§20 Entrümpelung und Entsorgung

(1) Alle zur Entsorgung bereitgestellten Gegenstände gelten als vom Auftraggeber freigegeben.
(2) Eine Prüfung auf Wertgegenstände erfolgt nicht.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände vor Beginn der Arbeiten eigenständig zu sichern.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für irrtümlich entsorgte Gegenstände, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
(5) Entsorgungs- und Deponiekosten können gesondert berechnet werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

§21 Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen, insbesondere betriebliche und persönliche Daten des Auftraggebers, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§22 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§23 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§24 Aufrechnung

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

§25 Rechtsverfolgungskosten

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer entstehenden, gesetzlich erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.

§26 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers für Verträge mit Unternehmern.

§27 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

§28 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher (§13 BGB), steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und der Auftraggeber seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt.

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